top of page
Kraftwerk_edited.jpg

Wir über uns

Seit 1972 liegt die Entsorgungspflicht für Abfälle beim Landkreis Neu-Ulm. Vorher waren die Gemeinden eigenverantwortlich für die Abfallentsorgung zuständig. Und auch heute noch werden einzelne Aufgaben dezentral von den 17 kreisangehörigen Gemeinden erledigt: z.B. die Erfassung von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbemüll. Der Landkreis Neu-Ulm, mit 181.496 Einwohnern (Stand: 30.06.2023) eines der am dichtesten besiedelten Gebiete in Bayern, ist für die verbleibenden Aufgaben zuständig.

Dafür wurde der „AWB-Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm“ (AWB) mit Sitz in Weißenhorn eingesetzt und mit der Erstellung und Umsetzung eines Abfallwirtschaftskonzeptes betraut. Der AWB wurde zum 01. Januar 1995 als Eigenbetrieb des Landkreises Neu-Ulm gegründet, um sämtliche Aufgaben der Abfallwirtschaft für den Landkreis Neu-Ulm wahrzunehmen.

Der AWB ist ein organisatorisch, verwaltungsmäßig- und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen des Landkreises ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

Aufgabe des Abfallwirtschaftsbetriebes ist es, die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung der im Landkreis Neu-Ulm anfallenden Abfälle sicherzustellen. Hierzu nimmt der AWB alle Aufgaben wahr, die dem Landkreis Neu-Ulm aufgrund der Abfallgesetze obliegen. Dazu zählen insbesondere:

  • Die Unterhaltung und der Betrieb des Müllheizkraftwerks Weißenhorn

  • Die Nachsorge der stillgelegten Deponie in Weißenhorn und Pfuhl

  • Die sonstigen dem Betriebszweck dienenden Hilfs- und Nebengeschäfte, u.a. Erfassung und Vermarktung von Altpapier, Altmetall, Elektronikschrott, Batterien, Problemmüll​

Besonderheiten im Landkreis Neu-Ulm

Eine Besonderheit in der Abfallwirtschaft des Landkreises Neu-Ulm ist die Übertragung von Aufgaben der Abfallwirtschaft auf die kreisangehörigen Gemeinden. Dadurch ist im Landkreis Neu-Ulm die Zuständigkeit im Bereich der Abfallwirtschaft zweigeteilt.​

 

Die Gemeinden sind u.a. für die Erfassung und Beförderung von Haus- und Sperrmüll sowie die Errichtung und den Betrieb der Wertstoffhöfe oder die Erfassung und Kompostierung von pflanzlichen Abfällen zuständig.

Der AWB hat die Aufgabe, Abfälle zur Beseitigung (Haus- und Sperrmüll) aus privaten Haushaltungen und dem Gewerbe, ordnungsgemäß über seine Entsorgungsanlage zu beseitigen. Außerdem ist er für die Verwertung der Wertstoffe zuständig.​

 

Zur Erfüllung der genannten Aufgaben betreibt der AWB in Abstimmung mit den 17 kreisangehörigen Gemeinden eine gezielte und effektive Öffentlichkeitsarbeit.

bottom of page