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AWB-Gebiet

Der originäre Zuständigkeitsbereich des AWB für die Abfallbeseitigung umfasst den Landkreis Neu-Ulm mit seinen 17 kreisangehörigen Gemeinden. In diesem Gebiet ist der AWB für die Sicherstellung der Abfallentsorgung zuständig.

Ab 1.1.2026 haben sich 11 von 17 Kommunen für eine Rückübertragung der abfallwirtschafltlichen Aufgaben entschieden. 
Die ganzen abfallwirtschaftlichen Leistungen dieser 11 Kommunen werden dann zentral vom AWB gesteuert.

Mehr dazu: hier

Partnerlandkreise des AWB, die Restmüll über das Müllheizkraftwerk Weißenhorn entsorgen.

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