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MHKW Weißenhorn
Emissionsbericht

Bekanntmachung des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Neu-Ulm vom 21. Januar 2023 über die Verbrennungsbedingungen und Emissionsdaten für das Müllheizkraftwerk Weißenhorn im Berichtsjahr 2022

Entsprechend § 23 der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) veröffentlicht der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm die Emissionsmessungen und Verbrennungsbedingungen für das Berichtsjahr 2022. Im Müllheizkraftwerk Weißenhorn wurden im Jahr 2022 insgesamt 103.279 t Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle energetisch verwertet. Die dabei erzeugte Energie wurde zur Strom- und Fernwärmeerzeugung genutzt.

Betreiber der Abfallbehandlungsanlage
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm
Daimlerstraße 36
89264 Weißenhorn
Ansprechpartner: Herr Matthias Ziegler - Betriebsleiter
Tel 07309/878 0

Berichtszeitraum
01.01.2022 bis 31.12.2022

Anlage
Müllheizkraftwerk Weißenhorn, Daimlerstraße 36, 89264 Weißenhorn
mit zwei Ofenlinien, je Ofenlinie 7,5 t/h Durchsatz

Verbrennungsbedingungen
Folgende Bedingungen sind einzuhalten: Mindesttemperatur nach der letzten Verbrennungsluftzuführung 850° C bei einer Verweilzeit von 0,6 s.
Es kam in wenigen Fällen, vor allen beim Anfahren der Anlagen aus Stillständen oder bei Schwankungen der Kesselleistung, zu Unterschreitungen der geforderten Feuerraumtemperatur von 850°C. Diese Unterschreitungen hatten keinen Einfluss auf die Emissionen. Die Bedingung Verweilzeit wurden im Berichtzeitraum eingehalten.

Abgasreinigung
Das Müllheizkraftwerk Weißenhorn hat eine fünfstufige Rauchgasreinigung mit Trockensorption und Kalkmilch, Gewebefilter, Wäscher, Festbettfilter und Entstickung

Emmisionen
Prüfinstitut: DEKRA Umwelt GmbH

  • Wärmeüberträger
    Zweck: Heizung, Kühlung oder Entfeuchtung. Größe der Geräte nicht relevant. Zum Beispiel: Kühlschränke Gefriergeräte Klimageräte Warmwasserspeicher /-boiler
  • Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten
    Bildschirm(geräte) und Monitore jeglicher Größe Altgeräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten
  • Lampen
    Leuchtstoffröhren Energiesparlampen LED
  • Großgeräte bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt
    Mindestens eine äußere Abmessung größer als 50 cm. Nicht bereits in Gruppe 1-3 und 6 erfasst. Zum Beispiel: Waschmaschine Staubsauger
  • Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt
    Größte äußere Abmessung kleiner oder gleich 50 cm. Nicht bereits in Gruppe 1-4 und 6 erfasst. Zum Beispiel: Bohrmaschine Kaffeemaschine Toaster Tastatur Computermaus Radio
  • Photovoltaikmodule
    Photovoltaikmodule können nur direkt bei der Firma Knittel in Vöhringen abgegeben werden. Mehr Infos: www.knittel-entsorgung.com
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