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Elektro-Schrott

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Elektroschrott sammeln und verwerten – ein Gewinn für unsere Umwelt: Wir sammeln Elektroschrott seit Januar 1995!

Seit dem 24. März 2006 sind Sie als Verbraucher verpflichtet, alle ausrangierten Elektrogeräte über die kommunalen Wertstoffhöfe des Landkreises Neu-Ulm zu entsorgen.
Ein Hol-System durch den Landkreis Neu-Ulm entfällt.
Die Abgabe der Geräte bei den kommunalen Sammelstellen ist für den privaten Verbraucher kostenfrei.

Bitte beachten!
Nach dem ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) ist es verboten, E-Schrott jeglicher Art über die Restmülltonne zu entsorgen!

Bitte entnehmen Sie alle Batterien aus den Geräten und geben diese dann beim  Wertstoffhofpersonal ab. Lithiumbatterien sind vor Abgabe an beiden Polen abzukleben.

Abholung gewünscht?
Bürger, die eine Hausabholung ihrer Elektro-Altgeräte wünschen, müssen sich an private Dienstleister wenden: (Entsorger, Transporteure, Elektrohandel,  Hausmeisterservices etc.)

Die Sammelgruppen

Elektronikgeräte der Sammelgruppen 1 bis 5 können von allen Bürgern, von Handel und Gewerbe des Landkreises Neu-Ulm, kostenlos zu den jeweiligen Wertstoffhöfen gebracht werden.

Photovoltaikmodule (Gruppe 6) können nur direkt bei der Firma Knittel in Vöhringen abgegeben werden.


Anlieferungsvorraussetzung:
• nur haushaltsübliche Geräte • nur haushaltsübliche Mengen

Bei der Entsorgung von Nacht-Speicher-Heizgeräten (NSH) gelten besondere Vorschriften:
Nacht-Speicher-Heizgeräte (NSH) enthalten gesundheitsgefährdende Giftstoffe in der Dämmung und den Speichersteinen. Diese Speichersteine dürfen deshalb weder ins Bauschuttrecycling noch auf eine Deponie. Und bitte auf gar keinen Fall für Feuerstellen im Garten verwenden!

Aufgrund dieser Giftstoffe sollten NSH nur von einer Fachfirma, die einen entsprechenden Sachkundenachweis (TRGS 519) besitzt, demontiert und entsorgt werden.
 
Sie wollen ihr NSH trotz der vorhandenen Gefahren selbst entsorgen?
Die kostenlose Abgabe von NSH ist nur an der E-Schrott-Sammelstelle der Firma KNITTEL möglich, wenn folgende Annahmevoraussetzungen eingehalten werden:

Die Geräte (NSH) müssen:
• Im Landkreis Neu-Ulm anfallen (Personalausweis ist vorzulegen)
• In haushaltsüblichen Mengen anfallen
• Unzerlegt sein
• Alle Öffnungen müssen staubdicht abgeklebt bzw. verpackt werden
• Wenn möglich auf einer Palette angeliefert werden

Kosten von 50,00 € je NSH (inkl. MwSt.) entstehen wenn:
• Nur Kernsteine angeliefert werden
• Gerät zerlegt oder teilzerlegt ist
• Gerät nicht vollständig oder mangelhaft verpackt ist
 
Noch Fragen?
AWB – Info-Tel.: 07309/878-0
Fa. Knittel – Info-Tel.: 07306/9616-0

Die Sammelgruppen im Überblick:

  • Zweck: Heizung, Kühlung oder Entfeuchtung. Größe der Geräte nicht relevant.

     

    Zum Beispiel:

    • Kühlschränke

    • Gefriergeräte

    • Klimageräte

    • Warmwasserspeicher /-boiler

    • Bildschirm(geräte) und Monitore jeglicher Größe

    • Altgeräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten

    • Leuchtstoffröhren

    • Energiesparlampen

    • LED

  • Mindestens eine äußere Abmessung größer als 50 cm.

    Nicht bereits in Gruppe 1-3 und 6 erfasst.

     

    Zum Beispiel:

    • Waschmaschine

    • Staubsauger

  • Größte äußere Abmessung kleiner oder gleich 50 cm.

    Nicht bereits in Gruppe 1-4 und 6 erfasst.

     

    Zum Beispiel:

    • Bohrmaschine

    • Kaffeemaschine

    • Toaster

    • Tastatur

    • Computermaus

    • Radio

  • Photovoltaikmodule können nur direkt bei der Firma Knittel in Vöhringen abgegeben werden.

     

    Mehr Infos:

    www.knittel-entsorgung.com

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