Asbest
Asbestzementabfälle sind grundsätzlich von anderen Baustoffen getrennt zu erfassen!
Asbest ist die Bezeichnung für eine Gruppe natürlich vorkommender, feinfasriger Minerale. Vor allem im Baubereich wurde Asbest wegen seiner Hitzebeständigkeit und seiner Widerstandsfähigkeit gegen Umwelteinflüsse zum Feuerschutz, als Richtungsmaterial, als Reibungsbelag oder Dämmstoff eingesetzt.
Durch den unsachgemäßen Umgang mit asbesthaltigen Produkten können feinste Asbestfasern freigesetzt werden. Das Einatmen dieser Asbestfasern kann beim Menschen Veränderungen des Lungengewebes hervorrufen. Da Asbest keine akute Warnwirkung besitzt, können vom Einatmen der Fasern bis zum Krankheitsausbruch Jahrzehnte vergehen.
Bei der Sanierung oder beim Abbruch von Gebäuden und technischen Anlagen können
asbesthaltige Abfälle anfallen.
Es gibt zwei Arten von Asbestabfällen
1) Festgebundener Asbest
• Blumenkästen
• Dacheindeckungen (Eternitplatten)
• Fassadenplatten
• Fensterbänke und Wasserleitungsrohre ...
Beim Abbau unbedingt befeuchten. Die Asbestabfälle für den Transport in luft- und staubdichte BigBags einpacken. Die Anlieferung ist nur in Big Bags möglich.
Big Bags sind in Baumärkten, bei Entsorgungsbetrieben oder bei uns im EWW erhältlich. Asbestabfälle können Sie auch direkt bei den Entsorgern im Landkreis Neu-Ulm oder auf der Deponie in Donaustetten abgeben. Bitte informieren Sie sich bei den Entsorgern zuvor über die Kosten und über den genauen Ablauf.
Wichtig: Die Anlieferung auf der Deponie ist nur freitags von 07:00 bis 12:00 Uhr möglich. Das Abladen hat durch den Abfallerzeuger oder Beförderer zu erfolgen. Das Abkippen, Abrutschen lassen oder Werfen der Abfälle ist nicht erlaubt.
Kosten:
bis 400 kg = 67 € pauschal
ab 401 kg = 144,00 €/t
Abgabe der Asbestabfälle (in BigBags verpackt) bei den Entsorgern im Landkreis Neu- Ulm oder auf der Deponie in Burgau.
Terminabsprache mit Herrn Hammerdinger unter:
Tel: 0 82 21 / 95 498 oder E-Mail: j.hammerdinger@landkreis-guenzburg.de
2) Schwachgebundener Asbest
• Dämmplatten in Nachtspeichergeräten
• Heizkörperverkleidungen
• Feuerschutzplatten und -schnüre
• Spritzasbest
Schwachgebundene Asbestabfälle sind grundsätzlich nur von Fachfirmen zu entsorgen!
Was kostet wieviel?
Eine Übersicht der anfallenden Gebühren finden Sie in der Gebührensatzung.
Was tun bei Bauarbeiten mit Asbest?
Bei Bauarbeiten mit Asbest gelten strenge Vorschriften!
Sind in Gebäuden oder Gebäudeteilen asbesthaltige Bauteile enthalten, so ist in jedem Fall Art und Umfang der Asbestbelastung vor Beginn der Baumaßnahme festzustellen.
Dies hat durch einen sachkundigen Gutachter zu erfolgen. Werden diese Arbeiten in einem Betrieb oder durch eine Firma ausgeführt, so muß ein Fachkundelehrgang nach TRGS 519 vorliegen. Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung und der Technischen Regeln für Gefahrstoffe sind zu beachten. Dem Gewerbeaufsichtsamt Augsburg, Morellstr. 30 d, 86159 Augsburg, ist bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten der Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen anzuzeigen.
Herstellungs- und Verwendungsverbot für asbesthaltige Produkte!
Das Lagern, Bearbeiten oder Wiedereinbauen asbesthaltiger Stoffe ist ebenso wie deren Weitergabe an Dritte (z.B. durch Verkaufen oder Verschenken) verboten.
Verstöße gegen dieses Verbot stellen eine Straftat dar.
Für Privatpersonen, die Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen vornehmen, sind die entsprechenden Regelungen der TRGS 519 zum Schutze der Allgemeinheit einzuhalten.
• Die Arbeiten dürfen nur durchgeführt werden, soweit und solange sie von sachkundigen Personenbeaufsichtigt werden.
• Beim Abbruch von Asbestzementdächern und -fasaaden sind Schutzanzüge und -masken P2 zu tragen.
• Während der Arbeit sind die Asbestprodukte feucht zu halten.
• Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen von Asbesterzeugnissen dürfen nicht mit Arbeitsgeräten durchgeführt werden, die deren Oberfläche abtragen (z.B. Abschleifen, Abbürsten oder Hoch- und Niederdruck reinigen)!
• Die Bauteile sind vorsichtig abzuschrauben, nicht schraubbare Bauteile dürfen nur im genässten Zustand herausgebrochen werden.
• Platten oder Teile dürfen nicht geworfen werden, sie sind zu den Transportbehältern zu tragen.
• Die Platten sind in reißfeste und staubdichte Kunststoffgewebesäcke (Big Bag) zu verpacken, die Big Bags können in verschiedenen Baumärkten oder bei den jeweiligen Entsorgungsbetrieben bezogen werden.