Bauschutt
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Kleinmengen an den örtlichen Wertstoffhöfen zu entsorgen. Bitte setzen Sie sich vor der Anlieferung mit Ihrer Gemeindeverwaltung in Verbindung!
Bereits bei der Planung können Sie durch eine entsprechende Auswahl der Baustoffe und die genaue Vorplanung der einzelnen Maßnahmen den Anfall von Bau-Reststoffen vermeiden.
Verwenden Sie deshalb soweit wie möglich Mehrwegsysteme und schadstoffarme Produkte. Lagern Sie temperatur- und feuchtigkeitsempfindliche Baustoffe entsprechend den Vorgaben. Und: Kaufen Sie Baustoffe bedarfsgerecht!
Voraussetzung für eine spätere Verwertung der Bau-Reststoffe ist eine klare, möglichst sortenreine Trennung der Abfälle bereits an der Baustelle.
Achten Sie deshalb schon bei der Planung der Baumaßnahme darauf, dass Sie über ausreichend Sammelbehältnisse verfügen.
Was gehört wohin?
• Beton
• Ziegelsteine
• Dachziegel
• Natursteine u.a.
Sortenrein anfallende Bau-Reststoffe, wie z.B. Tondachziegel oder Betonbruch eignen sich hervorragend zur Aufbereitung und weiteren Verwendung als Baustoff. Erfassen sie diese Abfälle deshalb sorgfältig getrennt. Verwertbaren Bauschutt können Sie über die Fa. Knittel in Vöhringen oder die Fa. Russ in Neu-Ulm entsorgen.
Belasteter Bauschutt, z. B. nach einem Ölschaden, bedarf einer besonderen Entsorgung. Die Art der Entsorgung kann nur im Einzelfall in Abhängigkeit von der Belastung festgestellt werden. Bitte setzen Sie sich hierzu mit dem Landratsamt Neu-Ulm, Fachbereich 42 in Verbindung oder mit dem AWB.
• Steine, Ziegel, Beton, Keramik (Waschbecken, Toilettenschüsseln) ohne Anhaftungen von Kleberresten oder Gips
• Granit, Fliesen ohne Anhaftungen von Kleberresten oder Gips
• Marmor, ausgehärteter Betonestrich ohne Anhaftungen von Kleberresten oder Gips
Entsorgung über die folgende Annahmestelle:
Firma Russ GmbH Containerservice
Otto-Hahn-Straße 26
89231 Neu-Ulm
Tel. 0731/97950 0
Grundsätzlich besteht in allen Gemeinden die Möglichkeit, Kleinmengen an den örtlichen Wertstoffhöfen zu entsorgen. Bitte setzen Sie sich vor der Anlieferung mit Ihrer Gemeindeverwaltung oder dem AWB in Verbindung.Unbelasteter Erdaushub sollte auf dem eigenen Grundstück wiederverwendet werden. Soweit Sie keine Verwendung für den Aushub haben, können Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung nachfragen, ob dort Baumaßnahmen anstehen, bei denen Erdaushub benötigt wird. Des Weiteren können Sie sich auch an örtliche Baufirmen oder Kiesabbauunternehmen wenden.
Über die Entsorgung von schadstoffbelastetem Erdreich, z. B. nach einem Ölunfall, kann ebenfalls nur im Einzelfall entschieden werden. Bitte sprechen Sie bei Bedarf mit dem Landratsamt Neu-Ulm, Fachbereich 42 oder dem AWB.
Die nachfolgenden Materialien müssen getrennt gesammelt und entsorgt werden:
Info kommt von AWB!!!
Unbehandeltes Altholz kann in haushaltsüblichen Mengen über die Wertstoffhöfe entsorgt werden . Größere Mengen über gewerbliche Holzverwerter.
Behandeltes Altholz ist grundsätzlich über das Müllheizkraftwerk Weißenhorn oder in zugelassenen Anlagen zu entsorgen. Bei Rückfragen steht Ihnen das Landratsamt Neu- Ulm, Sachgebiet 41 oder der AWB gerne zur Verfügung.
Glas- und Steinwolle dürfen nicht zusammen mit Bauschutt entsorgt werden. Diese Mineralfaserabfälle verpacken Sie bitte in Kunststoffsäcke und bringen sie zu einem der folgenden Entsorgungsunternehmen:
• Fa. Knittel in Vöhringen
• Fa. Russ in Neu-Ulm
• Fa. Götz in Neu-Ulm.
Die Gebühr kann von Entsorger zu Entsorger schwanken.
Vermischte Abfälle zur Beseitigung, z. B. Bodenbeläge, Heraklith, Kehricht, Kunststoffverschnitte, ausgehärtete Farben, Lacke und Klebemittel, sind über das Müllheizkraftwerk Weißenhorn zu entsorgen.
Alle Vorschriften zur Entsorgung von Asbestabfällen finden Sie HIER.
Bei der Entsorgung von Verpackungen wie Papiersäcken, Farbeimern, Folien u. ä. sollten Sie die Verpackungen möglichst sauber halten und nach dem Gebrauch an Ihren Lieferanten oder Baustoffhändler zurückgeben. Diese sind verpflichtet, die Verpackungen aus dem Baubereich zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen.
Verpackungsmaterial mit dem „Grünen Punkt“ können Sie auch über Ihren Wertstoffhof oder über den Gelben Sack entsorgen.
Was kostet wieviel?
Eine Übersicht der anfallenden Gebühren finden Sie in der Gebührensatzung.